Bad Wurzach (bis 1950 Wurzach) ist eine kleine Kurstadt in Oberschwaben und ältestes Moorheilbad Baden-Württembergs
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.827 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88410
Vorwahlen
07564, 07527, 07568
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Gottesberg, Greut, Heiligkreuzberg, Herrgotts, Hrloch, Josenhof, Leprosenberg, Maxhof, Niedermhle, Oberried, Oberschwanden, Reinstein, Reute, Schwende, Untergreut, Wiesen, Wölflisberg, Zimmerjock, Berghof, Gottesberg, Greut, Heiligkreuzberg, Herrgotts, Hürloch, Josenhof, Leprosenberg, Maxhof, Niedermühle, Oberried, Oberschwanden, Reinstein, Reute, Schwende, Untergreut, Wiesen, Wölflisberg, Zimmerjock
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Adressen:
1. Stadt Bad Wurzach
Am Marktplatz 1
88316 Bad Wurzach
Telefon: 07564/937-0
Fax: 07564/937-37
E-Mail:
[email protected]2. Polizei Bad Wurzach
Konrad-Adenauer-Str. 1
88316 Bad Wurzach
Telefon: 07564/937-0
Fax: 07564/937-37
E-Mail:
[email protected]3. Finanzamt Bad Wurzach
Konrad-Adenauer-Str. 2
88316 Bad Wurzach
Telefon: 07564/937-0
Fax: 07564/937-37
E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30
Dienstag: 08:30 - 11:30
Mittwoch: 08:30 - 11:30
Donnerstag: 08:30 - 11:30
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Freitag: 08:30 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen